Der Gemeinderat der Stadt Biel unterstützt gegenüber dem Schweizerischen Städteverband die NEIN-Parole zur USR III und sagt JA zum Referendum

Das Bundesparlament hat in seiner Sommersession die Unternehmenssteuerreform III (USR III) verabschiedet. Die ursprünglich vom Nationalrat gutgeheissene Bestimmung, wonach die Kantone die Auswirkungen der USR III auf die Gemeinden berücksichtigen müssen, figuriert nicht mehr in der Vorlage.

Das Ausmass der Auswirkungen der USR III auf die Finanzen der Städte und städtischen Gemeinden ist schwer abschätzbar. Die mutmasslichen Ausfälle der Stadt Biel werden rund CHF 15 Mio. jährlich betragen.

Als Werk- und Exportstandort ist die Stadt Biel überdurchschnittlich von der Unternehmenssteuerreform III betroffen. Die voraussichlich sehr grosszügige Auslegung der Anpassung der Bemessungsgrundlagen (Patentboxen, Anrechnung der Forschungs- und Entwicklungs- sowie der Softwarekosten, zinsbereinigte Gewinnsteuer) werden bedeutende Steuerausfälle zur Folge haben. Zudem sind in der Stadt Biel keine privilegiert besteuerten Statusgesellschaften domiziiert bei deren Neubesteuerung ein Kompensationseffekt eintreten würde. Die Kombination USR III und Steuerstrategie des Kantons Bern lässt bezüglich der Steuerausfälle einen negativen Doppeleffekt entstehen, welcher die Stadt Biel vor unlösbare finanzielle Probleme stellen wird. In dieser Ausgangslage gibt es keinen anderen Weg als sich der Unternehmenssteuerreform III, mit welcher wesentliche Bemessungsgrundlagen und somit wichtige Besteuerungselemente vernichtet werden, entgegenzustellen.

Anlässlich der Presseinformation des Kantons vom 25. August 2016 zur kantonalen Steuerstrategie wurde mitgeteilt, dass an der kantonalen Steuerstrategie mit der Absenkung der Gewinnsteuersätze bei den juristischen Personen ungeachtet der Entwicklung bei der USR III sowie der Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuungskosten bei den natürlichen Personen festgehalten wird.

Damit setzt sich der Kanton Bern über die berechtigten Sorgen der Städte und damit auch der Stadt Biel hinweg und hält unverändert an seiner ursprünglichen Strategie fest, welche erhebliche Steuerausfälle für die Städte zur Folge haben wird.

Dies sind die hauptsächlichen Gründe, weshalb der Gemeinderat der Stadt Biel gegebüber dem Schweizerischen Städteverband die NEIN-Parole zur USR III vertritt und das Referendum unterstützt.

SP, Grüne und Gewerkschaften haben das Referendum gegen die USR III ergriffen. Die Volksabstimmung wird am 12. Februar stattfinden.

Durch das Referendum wird der Bund dazu gezwungen, die Reform neu zu überarbeiten und die Hauptelemente, welche für Steuerausfälle verantwortlich sind, aus der Reform zu streichen oder so zu überarbeiten, dass wesentlich weniger Steuerausfälle anfallen werden.